Sollen Sie Leistungen im Rahmen SGBV Häusliche Krankenpflege benötigen, kann Ihnen Ihr behandelter Arzt unter Berücksichtigung der Häuslichen Krankenpflege Richtlinien eine Verordnung ausstellen. Dieses Formular reichen wir, zur Kostenerstattung bei Ihrer Kasse ein. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad, wurden aber bislang von Ihren Angehörigen betreut im Rahmen SGBXI und erhielten Pflegegeld, so ist mit Beginn der Übernahme des ambulanten Pflegdienstes die Leistung bei der Pflegekasse auf Sach- bzw. Kombinationsleistung umzustellen. Formulare erhalten Sie bei Ihrer Zuständigen Pflegeversicherung.
Haben Sie noch keine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten, so können wir Sie hierzu gerne beratend und unterstützend, zur Ausstellung der Formulare und Meldung, zur Seite stehen.
Ich bin Privat Versichert, was gilt für mich?
Wir haben eine Zulassung für alle gesetzlichen Versicherungen. Sind Sie privat Versichert, so stellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Leistungen und Kosten Erstattungen direkt mit Ihrer Privaten Kranken – bzw. Pflegeversicherung abklären müssen. Wir können keine Haftung für die Übernahme der Kosten garantieren, da Sie als Kostenträger in Vorleistung treten.